Elternbeirat und Klassenelternsprecher

Elternbeirat im Schuljahr 2022/23

1. Vorsitzender:

Simon Puchert, 4b

 

2. Vorsitzende:

Heidi Marquardt, 4b

    

Schriftführerin:

Janine Schellhorn, 4a

 

Beisitzer:

Mirjam Goller, 2a                                  Brigitte Trautmann, 2a

Melanie Sterk, 2b/ 4b                          Julia Pfannes, 3b

Jasmin Depner, 4b                                

Eva Steinmann, 4b

 

 

Der neue Elternbeirat für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23. Es fehlen Mirjam Goller und Melanie Sterk.

Klassenelternsprecher im Schuljahr 2022/2023

Klasse

Klassenelternsprecher

 

Stellvertreter

1a

Cornelia Reiter

 

Stefanie Seynstahl

1b

Philipp Reiß

 

Sabrina Fabian

2a

Nicole Tippmann

 

Tanja Hellmuth

2b

Melanie Sterk

 

R. Heusner, M.Thomaier

3a

Stephanie McCullough

 

Paula Butilca

3b

Martina Baumann

 

Susanne Röder

4a

Janine Schellhorn

 

Christina Lewandowski

4b

Melanie Sterk

 

Eva Steinmann

Unsere Aufgaben:

  • Wir nehmen die Belange der Eltern und Schüler unserer Schule wahr und wirken in Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

  • In gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder, fördern und vertiefen wir das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften (Schulgemeinschaft), z. B. auch bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Schule betreffen oder bei Erhebungen, die sich an die Erziehungsberechtigten wenden.

  • Wir wahren die Interessen der Eltern für Bildung und Erziehung und beraten über Wünsche und Anträge der Erziehungsberechtigten.

  • Wir können Veranstaltungen für Eltern und/oder Schüler der gesamten Schule oder einzelner Klassen organisieren und durchführen.

  • Wir können innerhalb einer Lehrerkonferenz Angelegenheiten vorbringen, die in die Zuständigkeit des Elternbeirates fallen

  • Zu den Aufgaben des Elternbeirates zählt nicht die Versetzung, Umbesetzung oder Abordnung in die Mobile Reserve von Lehrkräften und auch nicht die Besetzung von Klassen usw.

  • Beschwerden von Eltern, die nur ihre eigenen Kinder betreffen und somit nicht von allgemeiner Bedeutung sind, fallen ebenfalls nicht in die Zuständigkeit des Elternbeirates. Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrkräften und Eltern sollen in der Schule, ohne den Elternbeirat, ggf. zusammen mit dem Klassenelternsprecher, im Wege einer Aussprache beigelegt werden.

    Zu unseren regelmäßigen Sitzungen sind Sie herzlich eingeladen. Schnuppern Sie rein und machen Sie sich ein Bild von uns.

     

    Vielleicht möchten Sie uns auch behilflich sein? Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme freuen!